Gefahrstofflager sollten isolierte, unterteilte und getrennte Lagermethoden für gefährliche Chemikalien implementieren.
Gefährliche Chemikalien sollten gemäß den nationalen Standards und nach Zonen und Klassifizierungen gelagert werden. Übermäßige Mengen oder Arten gefährlicher Chemikalien dürfen nicht gelagert werden, und miteinander unverträgliche Stoffe dürfen nicht gemischt oder gelagert werden. (Hinsichtlich der Frage, ob gefährliche Chemikalien gemischt werden können, siehe deren Sicherheitsdatenblätter.)
Gefahrstoffverpackungen (einschließlich Außenverpackungen) müssen mit chemischen Sicherheitskennzeichnungen versehen oder beklebt sein, die mit den in der Verpackung enthaltenen gefährlichen Chemikalien übereinstimmen.
Gefährliche Chemikalien sollten in speziellen Lagern, ausgewiesenen Bereichen oder speziellen Lagerräumen gelagert und von speziell dafür zuständigem Personal verwaltet werden. Hochgiftige Chemikalien und andere gefährliche Chemikalien, die in Mengen gelagert werden, die eine erhebliche Gefahr darstellen, sollten getrennt in speziellen Lagern gelagert werden, wobei ein Zwei-Personen-System für den Empfang, den Versand und die Aufbewahrung gilt.
Lager, in denen gefährliche Chemikalien gelagert werden, die brennbare oder giftige Gase freisetzen können, sollten gemäß der "Designnorm für die Erkennung und Alarmierung von brennbaren und giftigen Gasen in der petrochemischen Industrie" (GB/T 50493-2019) mit geeigneten Gasdetektions- und Alarmeinrichtungen ausgestattet sein. Diese Geräte sollten mit dem Ventilator verriegelt sein. Alarmsignale sollten an einen 24-Stunden-besetzten Ort übertragen werden, und akustische und optische Alarme sollten installiert werden.
Gefahrstofflager, in denen brennbare Flüssigkeiten gelagert werden, sollten mit Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von Flüssigkeiten ausgestattet sein, und solche, in denen hochgiftige Stoffe gelagert werden, sollten mit Belüftungsanlagen ausgestattet sein.
Klare Sicherheitswarnschilder sollten gemäß den "Richtlinien für Sicherheitszeichen und deren Verwendung" (GB 2894-2008) angebracht werden.
Die Temperatur und Luftfeuchtigkeit in Lagern, in denen brennbare und explosive Güter gelagert werden, sollten den Anforderungen der "Technischen Bedingungen für die Lagerung und Wartung von brennbaren und explosiven Gütern" (GB 17914-2013) entsprechen.
Gefährliche Chemikalien sollten ordentlich und sicher gestapelt werden, ohne Inversion, und sollten weder Feuerwehrausrüstung, Sicherheitseinrichtungen, Sicherheitszeichen noch Durchgänge behindern.
Der Stapelabstand im Lager sollte folgenden Anforderungen entsprechen: Der Hauptgang ist größer oder gleich 200 cm; der Wandabstand ist größer oder gleich 50 cm; der Säulenabstand ist größer oder gleich 30 cm; der Stapelabstand ist größer oder gleich 100 cm (die Fläche jedes Stapels sollte nicht größer als 150 m2 sein); der Lichtabstand ist größer oder gleich 50 cm.
Elektrische Geräte in Lagern für brennbare und explosive gefährliche Chemikalien, wie Schalter, Lampen, Brandmelder und mechanische Lüftungsanlagen, müssen explosionsgeschützt sein. Ihre Konstruktion und Installation müssen den Anforderungen des "Codes für die Konstruktion elektrischer Installationen in explosionsgefährdeten Bereichen" (GB 50058-2014) entsprechen. Elektrofahrzeuge, Gabelstapler und andere Arbeitsgeräte müssen ebenfalls explosionsgeschützten Anforderungen entsprechen.
Lager, die Gegenstände enthalten, die bei Nässe brennen oder explodieren können, sollten Maßnahmen ergreifen, um das Eindringen von Wasser zu verhindern.
Gemäß Artikel 6.6.1 der "Design-Brandschutznorm für petrochemische Unternehmen (Ausgabe 2018)" (GB 50160-2008) müssen Lager für Artikel der Klassen A, B und C gut belüftet sein. Lager, in denen explosive Gasgemische entstehen oder explosive Gemische aus Staub, Fasern und anderen Materialien in der Luft entstehen können, sollten nicht funkenbildende Böden und, falls erforderlich, eine Abdichtung aufweisen.
Einheiten, die hochgiftige Chemikalien oder Explosionsvorläufer lagern, müssen die Menge und den Fluss dieser Chemikalien wahrheitsgemäß aufzeichnen und die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen treffen, um deren Verlust oder Diebstahl zu verhindern. Jeder Verlust oder Diebstahl dieser Chemikalien muss unverzüglich den örtlichen Sicherheitsbehörden gemeldet werden. Sicherheitsbehörden sollten eingerichtet und mit dediziertem Sicherheitspersonal besetzt werden.
Es sollte ein System zur Überprüfung und Registrierung des Ein- und Ausstiegs von gefährlichen Chemikalien eingerichtet werden. Für hochgiftige Chemikalien und andere gefährliche Chemikalien, deren Lagermengen eine erhebliche Gefahr darstellen, müssen Lagereinheiten die Lagermenge, den Lagerort und das Verwaltungspersonal der Produktionssicherheitsüberwachungs- und -verwaltungsabteilung der örtlichen Kreisebene (oder, falls innerhalb eines Hafengebiets gelagert, der Hafenverwaltungsabteilung) und den Sicherheitsbehörden zur Aufzeichnung melden.
Offene Flammen und elektrische Heizkörper sind in Lagern der Klassen A und B strengstens verboten.
In Lagern für brennbare Materialien sollten Niedertemperatur-Beleuchtungskörper verwendet werden, und wärmeerzeugende Komponenten sollten isoliert und feuerfest sein. Hochtemperatur-Beleuchtungskörper wie Halogentungstenlampen sollten nicht verwendet werden. Verteilerkästen und Schalter sollten sich außerhalb des Lagers befinden. Vor der Durchführung von Gefahrstofflagerungsarbeiten sollte das Lager belüftet werden.
Beim Betreten eines Lagers, in dem Sprengstoffe oder andere gefährliche Chemikalien gelagert werden, die empfindlich auf statische Elektrizität und Funken reagieren, ist antistatische Arbeitskleidung zu tragen und das Tragen von Schuhen mit Spikes zu vermeiden. Körperstatische Elektrizität sollte vor dem Betreten des Lagers beseitigt werden. Verwenden Sie explosionsgeschützte Kommunikationsmittel und vermeiden Sie die Verwendung von Werkzeugen, die leicht statische Elektrizität und Funken erzeugen.
Das Öffnen von Fässern, das Umpacken oder die Veränderung von Materialien sind innerhalb des Lagerlagers verboten. Lade- und Entladevorgänge sollten bei schlechtem Wetter nicht durchgeführt werden.
Lagerstandorte müssen mit geeigneten Sicherheitsmerkmalen und -ausrüstungen ausgestattet sein, einschließlich Überwachung, Überwachung, Belüftung, Sonnenschutz, Brandschutz, Feuerlöschung, Blitzschutz, Antistatik und Korrosionsschutz. Regelmäßige Wartung und Instandhaltung sollten durchgeführt werden, um die ordnungsgemäße Funktion dieser Merkmale und Geräte sicherzustellen.
Lagerstandorte müssen auch mit Kommunikations- und Alarmsystemen ausgestattet sein und regelmäßiger Wartung und Instandhaltung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass die Geräte ordnungsgemäß funktionieren.
Gefährliche Chemikalien müssen nach der Lagerung regelmäßig inspiziert werden, und alle Qualitätsprobleme, Verpackungsschäden oder Leckagen sollten umgehend behoben werden.
Gefahrstofflagerverwalter müssen über einschlägige Sicherheitskenntnisse und Managementfähigkeiten im Zusammenhang mit dem Gefahrstofflagerungsmanagementbereich verfügen. Mitarbeiter in Gefahrstofflagern sollten in der Lage sein, den Inhalt von chemischen Sicherheitsdatenblättern zu verstehen, Risikopräventionsmaßnahmen zu beherrschen und die betrieblichen Fähigkeiten zu beherrschen.
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